Leinenpflicht während Brut- und Setzzeit
- Christine Köchli
- 7. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Vom 1. April und dem 31. Juli gilt im Kanton Zug im Wald und am Waldrand eine Hundeleinenpflicht während der für Wildtiere besonders sensiblen Brut- und Setzzeit.
Als Ranger in der Zuger Waldaufsicht ist es unsere Aufgabe, alle Hundehalter:innen in unserer Sensibilisierungsarbeit darauf hinzuweisen, denn die Wildtiere sind nun auf Ruhe zur Aufzucht ihrer Jungtiere angewiesen. Gemeinsam können wir Störungen für die Natur vermeiden. Wir danken allen für die Einhaltung der Leinenpflicht in den Zuger Wäldern!






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